Rechtsprechung
LSG Bayern, 30.01.2008 - L 12 KA 228/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
Kassenärztliche Vereinigung - Erhebung von gesonderten Gebühren - Ziel einer (legitimen) Verhaltenslenkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhöhung der Verwaltungsgebühren für eine manuelle Abrechnung in einer Facharztpraxis im Verhältnis zu einer EDV-gestützten Abrechnung; Berufung gegen einen in erster Instanz zulässigen und begründeten Widerspruchsbescheid gegen eine erhöhte Verwaltungsgebühr bei einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB V § 81 Abs. 1 S. 1 Nr. 5
Zulässigkeit der Erhebung gesonderter Gebühren durch die Kassenärztliche Vereinigung
Verfahrensgang
- SG München, 15.02.2005 - S 42 KA 553/02
- LSG Bayern, 30.01.2008 - L 12 KA 228/05
- BSG, 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 1/13 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Satzung - Aufbringung der Mittel - Benennung in …
Die (Instanz-)Rechtsprechung hat es darüber hinaus nicht beanstandet, dass K(Z)ÄVen höhere Verwaltungskostenbeiträge von Ärzten fordern, welche ihre Abrechnung manuell erstellen (vgl Bayerisches LSG Urteil vom 30.1.2008 - L 12 KA 228/05 - Juris) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - L 11 KA 65/19
Organisation des ärztlichen Notfalldienstes in der vertragsärztlichen Versorgung …
Bei der Erhebung von gesonderten Beiträgen ist es zudem grundsätzlich statthaft, diese nicht nur zur Abdeckung eines erhöhten Verwaltungsaufwandes zu verwenden, sondern damit auch das Ziel einer legitimen Verhaltenslenkung, wie der Schaffung einer effektiven und kostenbewussten Abrechnungsstruktur durch Reduzierung von zu verarbeitenden Datenmengen, zu verfolgen (LSG Bayern, Urteil vom 30. Januar 2008 - L 12 KA 228/05; BSG…, Urteil vom 30. Oktober 2013 - a.a.O., Rn. 26). - SG Düsseldorf, 12.01.2011 - S 2 KA 110/09
Vertragsarztangelegenheiten
Es ist deshalb grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte ein Interesse daran hat, ihre Mitglieder dazu zu bewegen, ihre Abrechnungen nur mehr mit dem Computer zu erstellen und die Daten über Disketten oder andere Datenträger an ihre Abrechnungsstellen zu übermitteln (Bayer. LSG, Urteil vom 30.01.2008 - L 12 KA 228/05 -).